Der Artikel “Neue Abmahngefahr bei Preissuchmaschinen?” wird bereitgestellt von:
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Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs beleuchtet einen wichtigen Teilbereich der Preisangabenpflichten, nämlich die Darstellung des sog. Grundpreises. Tradorias Justitar Sven Steinacker hat die Situation wieder für deren Händler zusammengefasst und weist dabei audrücklich auf folgende offene Frage hin: “Es bleibt abzuwarten wie dies zukünftig bei den Preissuchmaschinen gehandhabt wird und ob diese eine Möglichkeit bereitstellen, auch die Grundpreisangaben anzugeben. Dies werden wir weiter beobachten und Sie umgehend von einer Änderung in Kenntnis setzen.”
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Auch ich werde wieder “ein Auge drauf haben” und hier im Blog neue Informationen dazu veröffentlichen. Sobald es spezifizierte Anforderungen gibt, wird unsere Partneragentur www.merz-it-service.de wieder eine Lösung entwickeln, die wir dann anbieten werden.