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eBay Anbindung für xt:Commerce VEYTON

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xt:Commerce Shopsoftware Blog

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Auction Studio gibt es bereits seit 2005. Als führender Anbieter im eCommerce-Bereich bietet das Unternehmen mit der gleichnamigen Software-Lösung Auction Studio ein Programm an, das es Online-Händlern erlaubt, den eigenen Warenbestand zu erfassen, Verkaufsangebote auf verschiedenen Plattformen online einzustellen, um nach einem Verkauf vollautomatisch die Daten der Käufer auszulesen.

Wichtig ist es dem Unternehmen, auch ungeübte Anwender bei der Hand zu nehmen. Aus diesem Grund lässt sich die Software besonders leicht bedienen. Außerdem steht ständig ein solider Support zur Verfügung. Viele Anwender nutzen auch die günstigen Schulungen, die zeigen wie Auction Studio funktioniert oder wie Daten aus anderen Systemen  übernommen werden.

Auction Studio – Beschreibung der Schnittstelle

Auction Studio arbeitet sehr eng mit xt:Commerce Shops zusammen und bietet hier eine eigene Schnittstelle an. So ist es kein Problem, Artikel direkt in einen xt:Commerce VEYTON Shop einzustellen, um ihn auf diese Weise mit Waren zu bestücken.

Die Schnittstelle erlaubt aber auch einige ganz besondere Kniffe. So ist ein automatischer Bestandsabgleich möglich – etwa für Händler, die Artikel  bei eBay, Amazon und im eigenen Shop zur gleichen Zeit anbieten. Wird dann etwa bei eBay oder Amazon ein Artikel verkauft, so kann sein Bestand im Shop automatisch angeglichen werden – und umgekehrt. Auf diese Weise wird verhindert, dass Güter verkauft werden, die es in der Zwischenzeit gar nicht mehr gibt.

Ist kein Bestand mehr vorhanden, so ist es möglich, die Shop-Artikel auf “inaktiv” zu setzen, bis wieder Nachschub vorhanden ist. Genauso können eBay Angebote ohne Lagerbestand automatisch beendet werden. Wer möchte, kann einzelne x:tCommerce-Artikel auch in eBay-Angebote konvertieren. Auch hier ist natürlich auch der andere Weg möglich.

Eine Besonderheit der Schnittstelle: Über xt:Commerce Shops ausgelöste Verkäufe lassen sich automatisch auslesen und in Auction Studio übernehmen. So lassen sich die Adressen der Kunden herausfinden. Das ist wichtig für die automatisierte Kommunikation oder für die Weitergabe der Lieferadressen per API an DHL oder Hermes.

Von Auction Studio 2010 steht eine kostenlose 14-Tage-Testversion (80 MB) zum Download bereit.

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11. Juni 2010: neue Widerrufsbelehrung einsetzen

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Am 11. Juni 2010 treten Gesetzesänderungen zum Widerrufsrecht in Kraft. Folge: Alle Online-Händler müssen ihre Widerrufsbelehrung überarbeiten. Und zwar genau an diesem Tag – nicht vorher und nicht nachher. Da es keine Übergangsfristen gibt, sind veraltete Widerrufsbelehrungen nach dem 11. Juni einer erhöhten Abmahngefahr ausgesetzt.

Aber das neue Widerrufsrecht bringt Online-Händlern auch Vorteile. Denn Käufer können dann auch unverzüglich nach Vertragsschluss über ihr Widerrufsrecht in Textform unterrichtet werden, ohne dass Verkäufer mit einer längeren Widerrufsfrist bzw. einem eingeschränkten Wertersatz bestraft werden. Insbesondere eBay Händler können sich also auf den 11. Juni freuen. Doch Vorsicht: Einmal abgegebene Unterlassungserklärungen behalten auch nach der Gesetzesänderung ihre Wirksamkeit und müssen vorab gekündigt werden.

Ein weiterer Vorteil ist die „Beförderung“ der Widerrufsbelehrung in den Rang eines Gesetzes. Die bisherige amtliche Muster-Widerrufsbelehrung ist nur eine Anlage der BGB-Infoverordnung. Diese Verordnung tritt am 11. Juni außer Kraft. Da aber einzelne Paragrafen dieser Verordnung in der aktuellen Widerrufsbelehrung zitiert werden, müssen alle Online-Händler ihre Belehrungen überarbeiten, unabhängig von der Länge der Widerrufsfrist und der Art des Wertersatzes.

Kehrt mit dem 11. Juni endlich Ruhe ein beim leidigen Thema Widerrufsrecht?

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