Der Artikel “11. Juni 2010: neue Widerrufsbelehrung einsetzen” wird bereitgestellt von:
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Am 11. Juni 2010 treten Gesetzesänderungen zum Widerrufsrecht in Kraft. Folge: Alle Online-Händler müssen ihre Widerrufsbelehrung überarbeiten. Und zwar genau an diesem Tag – nicht vorher und nicht nachher. Da es keine Übergangsfristen gibt, sind veraltete Widerrufsbelehrungen nach dem 11. Juni einer erhöhten Abmahngefahr ausgesetzt.
Aber das neue Widerrufsrecht bringt Online-Händlern auch Vorteile. Denn Käufer können dann auch unverzüglich nach Vertragsschluss über ihr Widerrufsrecht in Textform unterrichtet werden, ohne dass Verkäufer mit einer längeren Widerrufsfrist bzw. einem eingeschränkten Wertersatz bestraft werden. Insbesondere eBay Händler können sich also auf den 11. Juni freuen. Doch Vorsicht: Einmal abgegebene Unterlassungserklärungen behalten auch nach der Gesetzesänderung ihre Wirksamkeit und müssen vorab gekündigt werden.
Ein weiterer Vorteil ist die „Beförderung“ der Widerrufsbelehrung in den Rang eines Gesetzes. Die bisherige amtliche Muster-Widerrufsbelehrung ist nur eine Anlage der BGB-Infoverordnung. Diese Verordnung tritt am 11. Juni außer Kraft. Da aber einzelne Paragrafen dieser Verordnung in der aktuellen Widerrufsbelehrung zitiert werden, müssen alle Online-Händler ihre Belehrungen überarbeiten, unabhängig von der Länge der Widerrufsfrist und der Art des Wertersatzes.
Kehrt mit dem 11. Juni endlich Ruhe ein beim leidigen Thema Widerrufsrecht?


